BAföG

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jungen Menschen – unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation – finanziell die Möglichkeit zu einer gewünschten Ausbildung zu geben. Ob die angestrebte Ausbildung durch BAföG gefördert werden kann, hängt im Wesentlichen von der eigenen finanziellen Situation (eigenes Einkommen und Vermögen) und vom Einkommen der Eltern ab. Weitere Kriterien sind z. B. die Staatsangehörigkeit, das Alter sowie der Nachweis eines geordneten Studienverlaufs oder die Einhaltung der Förderungshöchstdauer. Eine BAföG-Förderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Den Antrag auf Studierenden-BAföG stellen Sie beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

 

Mit dem Onlineantrag können Sie Ihren BAföG-Antrag ausfüllen. Diesen können Sie vollelektronisch per hoch   autorisierter De-Mail an das zuständige BAföG-Amt senden. Sollten Sie noch keinen De-Mail-Account haben drücken Sie bitte im Anschluss der Eingabe Ihren BAföG-Antrag aus und senden Sie diesen unterschrieben per Post dem BAföG-Amt des zuständigen Studierendenwerks zu.

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